Für den Fachbereich „24 – Kommunales und Verkehr“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, eine Teamleitung 24.1 Straßenverkehr und Zentrale Bußgeldstelle (m/w/d).
Als Landratsamt Miesbach sind wir für die Verwaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung unseres Landkreises zuständig. Unsere Mitarbeitenden arbeiten täglich daran, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und unsere Region als attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum nachhaltig zu stärken.
Der Bereich Straßenverkehr nimmt zentrale Aufgaben zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur rechtssicheren Steuerung des Straßenverkehrs im Landkreis Miesbach wahr. Das Aufgabenspektrum reicht von verkehrsrechtlichen Anordnungen und der örtlichen Verkehrssicherheitsarbeit über die Begleitung größerer Baustellen und Veranstaltungen bis hin zur straßenverkehrsrechtlichen Bewältigung besonderer Verkehrs- und Gefahrenlagen. Darüber hinaus umfasst das Aufgabengebiet das Bayerische Straßen- und Wegerecht, die Seilbahnaufsicht sowie weitere besondere straßenverkehrsrechtliche Aufgaben.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Miesbach bearbeitet und ahndet Ordnungswidrigkeiten aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Aufgabenspektrum reicht dabei unter anderem von Bau-, Natur- und Immissionsschutzrecht über Gewerbe- und Lebensmittelrecht bis hin zum Sozialrecht.
Wir bieten unseren Mitarbeitenden ein attraktives Arbeitsumfeld, in dem Führung, Teamarbeit und eigenverantwortliches Handeln großgeschrieben werden. Als Teamleitung haben Sie die Möglichkeit, die Weiterentwicklung des Teams aktiv zu gestalten, fachliche Schwerpunkte zu setzen und gemeinsam mit internen und externen Partnern an zukunftsfähigen Lösungen für die Mobilität und Verkehrssicherheit im Landkreis Miesbach mitzuwirken.
Neben einer attraktiven Vergütung in EG 11 TVöD VKA und den umfassenden Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes können Sie sich auf Folgendes freuen:
Die Stelle soll bevorzugt in Vollzeit besetzt werden, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ist eine Besetzung in Teilzeit möglich. Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist für uns selbstverständlich. Bewerbende mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Als Mitglied im Familienpakt Bayern ist es uns wichtig, gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Wir möchten unsere Mitarbeitenden in unterschiedlichen Lebensphasen bestmöglich unterstützen und entwickeln unsere familien- und lebensphasenorientierten Angebote deshalb kontinuierlich weiter. Familienfreundlichkeit ist für uns ein wichtiger Teil einer modernen und wertschätzenden Arbeitskultur.
Bewerben Sie sich jetzt, spätestens bis zum 14.10.2026, online über unser Bewerberportal.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Herr Köstler, Teamleitung "Kommunales und Zentrale Bußgeldstelle" (08025/704-2431) und Herr Kraljic, Fachbereich Z1 „Personal“ (08025/704-8121) gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie über unseren Umgang mit den Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) mittels folgendem Link aufklären: https://www.landkreis-miesbach.de/Datenschutz-Bewerber